Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen von Programmen von Common Purpose.

Die gemeinnützige Common Purpose Deutschland GmbH wird im weiteren als Common Purpose bezeichnet.


Anmeldung

Bitte melden Sie sich online über unsere Website oder schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Anmeldeformularen an. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht.

Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Teilnahmebestätigung zu. Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahme nur nach Erhalt der Common Purpose-Teilnahmebestätigung des Standorts möglich ist.

Die Person, die den Anmeldebogen unterschrieben hat, stimmt diesen Teilnahmebedingungen zu und hat dazu entsprechende Befugnis. Für den Fall, dass die unterzeichnende Person dazu nicht befugt ist, haftet sie persönlich für die Bezahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.

 
Zahlungsbedingungen für kostenpflichtige Programme

Die Teilnahmekosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Für die Teilnahme an einem Common Purpose Programm ist die Bezahlung der Teilnahmegebühren in voller Höhe vor Beginn des Programmes Voraussetzung. Diese Bedingung gilt auch für den Fall von reduzierten Teilnahmekosten, die mit einem oder einer Teilnehmer:in vereinbart wurden, der oder die eine Notwendigkeit für finanzielle Unterstützung nachgewiesen und sich um ein Teilstipendium beworben hat.

 

Stornierung und Rückerstattung bei kostenpflichtigen Programmen

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Post – und unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Mindestens 8 Wochen vor Programmbeginn: Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr
  • 4 bis 8 Wochen vor Programmbeginn: Zahlung von 50% der Teilnahmegebühr 
  • Stornierung ab 4 Wochen vor Programmbeginn: Zahlung der vollen Teilnahmegebühr
  • Dies gilt auch bei Nichterscheinen der angemeldeten Peron.

Es wird keine Rückerstattung von Teilnahmegebühren für krankheitsbedingte Abwesenheit oder für ein Ausscheiden aus dem Programm, aus welchen Gründen auch immer, geleistet.

 

Programmteilnahme und Anwesenheit

Die Teilnehmer:innen der Programme von Common Purpose werden individuell und im Hinblick auf größtmögliche Vielfalt innerhalb der Gruppe ausgewählt. Die Teilnahme am Programm ist nicht auf eine andere Person oder ein späteres Programm übertragbar.

Jeder einzelne Programmtag folgt einer bestimmten, genau geplanten Entwicklungslogik. Auch das Gesamtprogramm ist so gestaltet, dass jeder Tag auf den vorangegangenen aufbaut. Für den Erfolg des Programms ist es deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer:innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an allen Programmtagen und an den „Kollegialen Beratungsterminen“ teilnehmen. Die Abwesenheit bei einem oder mehreren Programmtagen ist dem zuständigen Standortteam frühestmöglich mitzuteilen. Wenn ein:e Teilnehmer:in aufgrund von Abwesenheit einen großen Teil des Programmes verpasst, kann Common Purpose entscheiden, den Abschluss nicht zu bestätigen.

Common Purpose behält sich das Recht vor, die angekündigte Agenda für ein Common Purpose-Programm oder eine Common Purpose-Veranstaltung zu verändern, ohne die Teilnehmer:innen zu benachrichtigen.

 
Verhalten während des Programmes

Wenn Common Purpose einen Veranstaltungsort bucht und bezahlt, handelt Common Purpose als Vertreter im Namen der Teilnehmer:innen. Teilnehmer:innen unterliegen somit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.

Der oder die Teilnehmer:in ist während der Teilnahme an einem Common Purpose-Programm und während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten Dritter verantwortlich und verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass er oder sie sich nicht in einer unangemessenen oder ordnungswidrigen Art und Weise verhält, sowie ebenfalls nicht in einer Art und Weise, die Sachschäden verursacht oder riskiert oder in Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Räumlichkeiten steht.

Im Falle von solch unangemessenem Verhalten hat Common Purpose das Recht zu veranlassen, dass der oder die Teilnehmer:in das Programm verlässt. Unter diesen Umständen ist Common Purpose berechtigt, etwaige Teilnahmegebühren (sofern zutreffend) einzubehalten. Der oder die Teilnehmer:in ist gegenüber Common Purpose auch schadenersatzpflichtig für etwaige Ausgaben oder sonstige Haftung, die durch solch unangemessenes Verhalten jeglicher Art entstehen.

Common Purpose haftet gegenüber den Teilnehmer:innen – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für Sachschäden. Der Haftungsausschluss gilt für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche einschließlich deliktischer Ansprüche und der Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsregeln.

Zielsetzung des Programms ist eine möglichst intensive und konstruktive Auseinandersetzung mit akuten Problemen der Region unter Einbeziehung möglichst vielfältiger Sichtweisen, Meinungen und Positionen sowie durch Vermittlung von schwer oder sonst gar nicht zugänglichen Einblicken und Hintergrundwissen. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zu einem Umgang miteinander und mit den Referent:innen und Gesprächspartner:innen, der dieser Ziel­setzung förderlich ist, und zur Einhaltung der im Programm beschlossenen Vertraulichkeitsregeln.

 
Unvorhersehbare Schwierigkeiten

Common Purpose behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Referent:innen, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. In einem solchen Fall wird Common Purpose alle angemessen Anstrengungen unternehmen, um neue Termine für das betreffende Programm festzulegen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden selbstverständlich zurückerstattet, wenn die angebotenen Termine nicht wahrgenommen werden können.

Common Purpose behält sich ebenfalls vor die Präsenzveranstaltungen ggf. als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen, wenn die Situation das erfordert. Eine solche Änderung gibt Common Purpose frühestmöglich bekannt.

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder der Veranstaltungsänderung entstehen und nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.